Kopfzeile

Bitte schliessen

Schule Flums

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Di: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Mi: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr

Do: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Fr: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr

Inhalt

Kita - Antrag Kantonsbeiträge bei externer Betreuung

a) Betreuung in der Kita Flums

Mein Wohnsitz ist in Flums, wie kann ich einen Antrag stellen?
Bei Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in Flums, welche ihr(e) Kind(er) im Alter zwischen null und zwölf Jahren in der Kita Flums betreuen lassen, wird automatisch eine Ermässigung auf die Monatsrechnung gewährt. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig.

Mein Wohnsitz ist nicht in Flums, wie kann ich einen Antrag stellen?
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Flums welche ihr(e) Kind(er) in der Kita Flums betreuen lassen, müssen die finanzielle Unterstützung bei Ihrer Wohngemeinde beantragen.

b) Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ausserhalb der Gemeinde Flums

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde Flums, welche ihr(e) Kind(er) im Alter zwischen null und zwölf Jahren in einer Betreuungseinrichtung ausserhalb der Gemeinde Flums betreuen lassen. Dazu zählen Kitas, Tagesfamilien Sarganserland und andere Betreuungsinstitutionen. Keine Privatpersonen wie beispielsweise Babysitter oder Grosseltern.

Wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag ist zweimal jährlich zu stellen. Einmal für den Zeitraum Dezember bis Juli und für den Zeitraum August bis November. Für die Antragsstellung ist das offizielle Antragsformular zu verwenden.

Formular ausfüllen

  1. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
  2. Alle Betreuungskosten für Ganz- und Halbtagesbetreuung des jeweiligen Zeitraums können zusammengezählt und im entsprechenden Feld eingetragen werden.
  3. Als erforderlichen Beilagen sind beizulegen:
    1. Kostenzusammenstellung pro Kind (möglich ist ein Auszug der Kosten oder Rechnungskopien)
    2. Bestätigung, dass keine Kantonsbeiträge durch Betreuungseinreichung ausbezahlt wurden

Bis wann muss ich den Antrag einreichen?
Zeitraum Dezember bis Mai:           Bis spätestens am 15. Juni
Zeitraum Juni bis November:          Bis spätestens am 10. Dezember

Es gilt der Posteingang. Verspätet eintreffende Gesuche werden nicht berücksichtigt.

An wen und wie muss ich den Antrag einreichen?
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden an:

Gemeinde Flums, Schulverwaltung, Marktstrasse 25, 8890 Flums

Wie erfahre ich über die Höhe meines Beitrags und wann erfolgt die Auszahlung?
Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Seiten der Eltern besteht nicht. Die Gemeinde ist frei darin über die Höhe des Beitrags pro Antragssteller/-in und Gesuchszeitraum zu entscheiden. Nach Prüfung des Antrags, wird schriftlich über den Entscheid und den gewährten Beitrag informiert.

Allfällige Auszahlungen erfolgen wie folgt:
Zeitraum Dezember bis Mai:        Im Juli/August
Zeitraum Juni bis November:       Im Dezember

Die Beträge sind in der Steuererklärung zu deklarieren.

Aktionen

Zugehörige Objekte